Missbräuchliche Kündigung Schweiz – Rechte & Entschädigung nach OR

Jurilo von lawise.ai:
Eine missbräuchliche Kündigung liegt in der Schweiz vor, wenn ein Arbeitsverhältnis aus Gründen beendet wird, die gegen Treu und Glauben verstossen. Zwar bleibt die Kündigung wirksam, sie kann jedoch eine Entschädigungspflicht nach Art. 336 OR auslösen.
Was ist eine missbräuchliche Kündigung in der Schweiz?
Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie aus Gründen erfolgt, die gegen Treu und Glauben verstossen – also sachlich nicht gerechtfertigt oder diskriminierend sind. Sie bleibt zwar wirksam, kann aber zu einer Entschädigungspflicht führen.
Missbräuchlich ist eine Kündigung insbesondere dann, wenn sie auf sachfremden, diskriminierenden oder persönlich motivierten Gründen beruht.
Rechtsgrundlage: Art. 336 OR
Die rechtliche Grundlage der missbräuchlichen Kündigung findet sich in folgenden Bestimmungen des Obligationenrechts (OR):
Art. 336 OR
Art. 336a OR
Art. 336b OR
Typische Fälle einer missbräuchlichen Kündigung
- Eine Kündigung wegen Krankheit ist von der Kündigung während Krankheit (Sperrfrist) nach Art. 336c OR zu unterscheiden
- Kündigung nach einem Konflikt, ohne sachliche Grundlage
- Kündigung, weil der Arbeitnehmer Rechte geltend macht (z. B. Lohnnachzahlung)
- Kündigung aus persönlichen Gründen, die keinen Bezug zum Arbeitsverhältnis haben (z. B. Religion, politische Meinung)
Wann ist eine Kündigung trotz Konflikt nicht missbräuchlich?
Wenn der Konflikt die Zusammenarbeit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt und der Arbeitgeber dies nachweisen kann, ist eine Kündigung zulässig – auch wenn sie nach einem Streit erfolgt.
Welche Rechte haben Arbeitnehmer bei missbräuchlicher Kündigung?
Eine Weiterbeschäftigung kann nicht verlangt werden – die Kündigung bleibt wirksam.
- Anspruch auf eine Entschädigung (bis zu 6 Monatslöhne)
- Möglichkeit zur Einsprache gegen die Kündigung
- Recht auf gerichtliche Klärung und Beweiserhebung
Auch bei formell korrekter Kündigung kann ein Verstoss gegen Art. 336 OR zu einer Entschädigungspflicht führen.
Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung: Höhe & Berechnung
- Maximal 6 Monatslöhne gemäss Art. 336a OR
- Das Gericht entscheidet nach Ermessen, unter Würdigung aller Umstände
- Relevante Faktoren:
- Schwere des Fehlverhaltens des Arbeitgebers
- Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Alter, soziale Situation, Wiedereingliederungschancen
- Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers
Fristen und Vorgehen: Was Betroffene beachten müssen
- Einsprache muss schriftlich erfolgen – spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist (Art. 336b OR)
- Wird keine Einigung erzielt, muss innert 180 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Klage eingereicht werden – sonst ist der Anspruch verwirkt
Arbeitgeber-Perspektive: Wie HR missbräuchliche Kündigungen vermeidet
- Kündigungsgründe dokumentieren
- Konflikte frühzeitig kommunikativ lösen
- Keine Kündigung aus emotionalen oder persönlichen Motiven
- Bei Unsicherheit: juristische Beratung einholen
Fazit: Wann lohnt sich eine Prüfung der Kündigung?
Immer dann, wenn:
- die Kündigung überraschend oder unbegründet erfolgt
- ein Konflikt, eine Krankheit oder die Geltendmachung von Rechten vorausging
- der Verdacht besteht, dass persönliche Merkmale (z. B. Alter, Herkunft) eine Rolle spielten
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FAQ zu missbräuchlicher Kündigung
Ab wann gilt eine Kündigung als missbräuchlich?
Eine Kündigung gilt als missbräuchlich, wenn sie aus einem gesetzlich unzulässigen Grund erfolgt, der gegen das Prinzip von Treu und Glauben verstösst. Die massgeblichen Fälle sind in Art. 336 OR geregelt.
Ist eine missbräuchliche Kündigung automatisch ungültig?
Nein, sie ist gültig – aber der Arbeitgeber schuldet eine Entschädigung.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Bis zu 6 Monatslöhne – das Gericht entscheidet im Einzelfall.
Was ist der Unterschied zur Sperrfrist bei Krankheit?
Die Sperrfrist macht eine Kündigung nichtig; Missbrauch macht sie nur entschädigungspflichtig.
Muss ich die Kündigung sofort anfechten?
Ja, spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist – schriftlich.
Kann ich auch bei befristeten Verträgen eine Entschädigung verlangen?
Ja, auch dort ist eine missbräuchliche Kündigung möglich und entschädigungspflichtig.
Zählt auch eine fristlose Kündigung als missbräuchlich?
Ja, auch eine fristlose Kündigung kann missbräuchlich sein – zusätzlich zu einer möglichen ungerechtfertigten fristlosen Kündigung.
Wer muss beweisen, dass die Kündigung missbräuchlich war?
Der Arbeitnehmer muss den missbräuchlichen Grund glaubhaft machen – z. b. durch Dokumente oder Zeugen.
Kann ich trotz missbräuchlicher Kündigung Arbeitslosengeld beziehen?
Ja, aber bei selbstverschuldeter Kündigung oder fristloser Kündigung ohne Grund kann eine Sperrfrist drohen.
Muss der Kündigungsgrund im Kündigungsschreiben stehen?
Nein, aber auf verlangen muss der Arbeitgeber den Grund schriftlich mitteilen (Art. 335 Abs. 2 OR).
Kann ich eine Kündigung wegen Schwangerschaft anfechten?
Ja, wenn sie während der Sperrfrist erfolgt, ist sie nichtig – ausserdem kann sie missbräuchlich sein.
Quellen:
