Fristlose Kündigung Schweiz: Nur in Ausnahmefällen erlaubt

Jurilo von Lawise.ai:

Die fristlose Kündigung gehört zu den einschneidendsten Massnahmen im Schweizer Arbeitsrecht und führt bei Fehlern oft zu hohen finanziellen Risiken.

Was bedeutet fristlos?

Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort, also ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt – das heisst, ein Verhalten oder Umstand, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht (Art. 337 OR).

In vielen Fällen wäre eine ordentliche Kündigung zulässig – eine fristlose Kündigung geht jedoch zu weit.

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Rechtsfolgen für beide Seiten

Für den Arbeitgeber:

Liegt kein wichtiger Grund vor, schuldet er dem Arbeitnehmer vollen Schadenersatz sowie eine Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen (Art. 337c OR).

Für den Arbeitnehmer:

Kündigt er fristlos ohne wichtigen Grund, schuldet er dem Arbeitgeber eine Entschädigung von bis zu ¼ Monatslohn sowie weiteren Schadenersatz (Art. 337d OR).

Gültige Gründe (mit Beispielen)

Eine fristlose Kündigung ist nur bei wichtigen Gründen zulässig – also bei besonders schweren Pflichtverletzungen, die das Vertrauensverhältnis zerstören.

Beispiele:

  • Diebstahl:
    Entwendung von Firmeneigentum, z. B. Bargeld oder Material.
  • Vertrauensbruch:
    Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen, absichtliche Falschangaben, z. B. bei Spesen oder Arbeitszeiten.
  • Gewalt oder Drohung:
    Körperliche Angriffe oder ernsthafte Bedrohungen gegenüber Kollegen oder Vorgesetzten.
  • Arbeitsverweigerung:
    Wiederholte, unbegründete Weigerung, zu arbeiten oder Weisungen zu befolgen.
  • Unentschuldigtes Fernbleiben:
    Mehrtägiges Nichterscheinen ohne Meldung oder triftigen Grund.

Wichtig: Der Grund muss so schwer wiegen, dass dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist (Art. 337 OR).

Ungültige Gründe

Nicht jeder Fehltritt rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Häufige ungültige Gründe und Fehler von Arbeitgebern:

  • Bagatellen:
    Kleine Vergehen wie einmaliges Zuspätkommen oder ein unhöflicher Ton reichen nicht aus.
  • Keine vorherige Abmahnung:
    Bei weniger gravierenden Pflichtverletzungen ist vor einer fristlosen Kündigung meist eine Verwarnung erforderlich.
  • Verzögerte Reaktion:
    Die Kündigung muss sofort nach Bekanntwerden des Vorfalls ausgesprochen werden. Zuwarten kann zur Unwirksamkeit führen.
  • Unklare Beweislage:
    Ohne klare Beweise (z. B. bei Verdacht auf Diebstahl) ist eine fristlose Kündigung riskant.
  • Persönliche Antipathie oder Konflikte:
    Spannungen im Team oder Meinungsverschiedenheiten sind kein ausreichender Grund.
  • Kündigung aus Rache oder zur Verhinderung von Ansprüchen:
    Solche Kündigungen gelten als missbräuchlich (Art. 336 OR) und können zu Entschädigungsansprüchen führen.

Fazit: Eine fristlose Kündigung ist nur bei schwerwiegenden, klar belegbaren Vorfällen zulässig – sonst drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen.

Konsequenzen bei unzulässiger fristloser Kündigung

Wenn eine fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund erfolgt, ist sie ungerechtfertigt – mit klaren finanziellen Folgen für den Arbeitgeber:

1. Lohnnachzahlung (Schadenersatz)

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den Lohn, den er erhalten hätte, wenn das Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt worden wäre.
(Art. 337c Abs. 1 OR)

Dabei wird angerechnet:

  • Was der Arbeitnehmer durch neue Arbeit verdient hat
  • Was er absichtlich nicht verdient hat
  • Was er durch die Kündigung erspart hat

2. Entschädigung (Strafzahlung)

Zusätzlich kann das Gericht dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zusprechen – bis zu 6 Monatslöhne.
(Art. 337c Abs. 3 OR)

Diese Entschädigung ist:

  • nicht vom tatsächlichen Schaden abhängig
  • eine Art Strafe für den Arbeitgeber
  • abhängig von Faktoren wie Dauer des Arbeitsverhältnisses, Schwere der Persönlichkeitsverletzung, wirtschaftliche Lage etc.

Wichtig:

Beide Ansprüche – Lohnnachzahlung und Entschädigung – müssen gerichtlich geltend gemacht werden.
Die Entschädigung ist zudem pfändbar.

Fazit: Eine unzulässige fristlose Kündigung kann für den Arbeitgeber teuer werden.

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FAQ zu fristloser Kündigung

Abmahnung notwendig?

Ja, bei weniger schweren Verstössen ist vor der fristlosen Kündigung meist eine Abmahnung erforderlich.

Beweislast?

Der Kündigende muss den wichtigen Grund beweisen – also meist der Arbeitgeber.

Ist eine fristlose Kündigung während einer Krankheit zulässig?

Ja, Sperrfristen gelten nur für ordentliche Kündigungen – nicht bei fristloser Kündigung.

Gilt die Sperrfrist nach Art. 336c OR auch bei fristloser Kündigung?

Nein, Sperrfristen gelten nicht bei fristloser Kündigung.

Wann liegt ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor?

Wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist – z. B. bei Diebstahl oder Gewalt.

Wie schnell muss eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden?

Unverzüglich – in der Regel innert weniger Tage nach Kenntnis des Vorfalls.

Welche Folgen hat eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung?

Lohnnachzahlung plus mögliche Entschädigung bis zu 6 Monatslöhnen.

Muss eine fristlose Kündigung schriftlich erfolgen?

Nur auf Verlangen der anderen Partei – sonst ist auch mündlich gültig (Art. 337 Abs. 1 OR).

Kann auch der Arbeitnehmer fristlos kündigen?

Ja, auch der Arbeitnehmer kann bei wichtigem Grund fristlos kündigen.