Arbeitszeugnis Schweiz: Anspruch, Inhalt & Korrektur einfach erklärt

Jurilo von Lawise.ai:

Ein Arbeitszeugnis ist in der Schweiz mehr als nur ein Stück Papier – es ist ein zentrales Dokument für deine berufliche Zukunft. In diesem Beitrag erfährst du, wann du Anspruch auf ein Arbeitszeugnis hast, was es enthalten muss und wie du eine Korrektur verlangen kannst. Alles klar, verständlich und praxisnah erklärt.

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis in der Schweiz

Gemäss Art. 330a OR hast du als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin in der Schweiz jederzeit Anspruch auf ein Arbeitszeugnis – unabhängig davon, ob du kündigst oder gekündigt wirst. Der Anspruch gilt auch bei befristeten Verträgen, Teilzeitstellen oder während der Probezeit.

Du kannst zwischen zwei Arten wählen:

  • Schlusszeugnis: Wird bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt.
  • Zwischenzeugnis: Kann jederzeit während des Arbeitsverhältnisses verlangt werden – z. B. bei Vorgesetztenwechsel, interner Bewerbung oder Unklarheiten über die Leistung.

Wichtig: Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, ein Zeugnis auszustellen – du musst es nicht begründen.

Was muss ein Arbeitszeugnis enthalten?

Ein vollständiges Arbeitszeugnis in der Schweiz enthält folgende Punkte:

  • Dauer des Arbeitsverhältnisses
  • Funktion(en) und Hauptaufgaben
  • Leistung (z. B. Arbeitsqualität, Effizienz, Eigeninitiative)
  • Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
  • Optional: Grund der Beendigung (z. B. auf eigenen Wunsch)

Das Zeugnis muss klar, vollständig und verständlich formuliert sein. Es darf keine versteckten Hinweise oder geheimen Codes enthalten.

Wohlwollend & wahrheitsgetreu – was bedeutet das?

Das Schweizer Arbeitsrecht verlangt, dass ein Arbeitszeugnis wahrheitsgetreu und gleichzeitig wohlwollend formuliert ist. Das heisst:

  • Es muss korrekte Tatsachen wiedergeben (z. B. keine übertriebenen Lobeshymnen bei schwacher Leistung).
  • Es darf aber auch nicht unnötig negativ sein oder die Stellensuche erschweren.

Ein Beispiel:
Statt „Er war überfordert mit seinen Aufgaben“ könnte es heissen:
„Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.“

Diese Balance ist oft heikel – und genau deshalb lohnt sich eine genaue Prüfung.

Arbeitszeugnis Korrektur: Deine Rechte

Wenn dein Arbeitszeugnis falsche, unvollständige oder missverständliche Aussagen enthält, hast du das Recht, eine Korrektur zu verlangen. Du kannst:

  • eine Berichtigung fordern
  • ein neues Zeugnis verlangen
  • im Streitfall eine gerichtliche Klärung beantragen

Tipp: Formuliere deinen Korrekturwunsch sachlich und begründet. Verweise auf konkrete Punkte, die du beanstandest.

Fazit: Arbeitszeugnis prüfen lohnt sich

Ein Arbeitszeugnis kann über deine nächste Stelle entscheiden. Deshalb solltest du es immer sorgfältig prüfen – besonders auf:

  • Vollständigkeit
  • klare Aussagen zu Leistung und Verhalten
  • versteckte negative Formulierungen
  • korrekte Daten und Funktionen

Wenn du unsicher bist, ob dein Zeugnis den Anforderungen entspricht, lohnt sich eine professionelle Prüfung – z. B. durch jurilo von lawise.ai.

Kernbegriffe im Überblick:

  • Arbeitszeugnis Schweiz
  • Anspruch Arbeitszeugnis
  • Arbeitszeugnis Korrektur
  • wohlwollend wahrheitsgetreu

Quellen:

  • Art. 330a OR – Obligationenrecht, Anspruch auf Arbeitszeugnis
  • Bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Zeugnissprache und Wahrheitspflicht

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FAQ zu Arbeitszeugnis

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis in der Schweiz?

Ja, gemäss Art. 330a OR hast du jederzeit Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis – auch während des Arbeitsverhältnisses.

Was ist der Unterschied zwischen Arbeitszeugnis und Arbeitsbestätigung?

Ein Arbeitszeugnis beinhaltet Angaben zu Leistung und Verhalten, eine Arbeitsbestätigung nur Dauer und Funktion – ohne Bewertung.

Wann kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen?

Jederzeit – z. B. bei Vorgesetztenwechsel, interner Bewerbung oder Unsicherheit über die eigene Beurteilung.

Muss ein Arbeitszeugnis wohlwollend sein?

Ja, es muss wohlwollend und wahrheitsgetreu sein – also korrekt, aber ohne die Stellensuche unnötig zu erschweren.

Darf der Arbeitgeber negative Punkte erwähnen?

Ja, aber nur wenn sie wahr, relevant und belegbar sind – und in sachlicher, fairer Sprache formuliert.

Was tun, wenn das Zeugnis fehlerhaft ist?

Du kannst eine Korrektur verlangen. Bei Uneinigkeit kannst du den Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.

Wie lange habe ich Zeit, um ein Zeugnis zu korrigieren?

Es gibt keine feste Frist – aber je früher du reagierst, desto besser. Nach Jahren kann es schwieriger werden.

Muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund angeben?

Nein, nur wenn du es wünschst. Der Grund darf aber nicht negativ oder diskriminierend formuliert sein.

Sind geheime Codes im Zeugnis erlaubt?

Nein, versteckte negative Formulierungen oder Codes sind unzulässig und können angefochten werden.

Kann ich ein gutes Zeugnis verlangen, auch wenn ich gekündigt wurde?

Ja – die Kündigung allein rechtfertigt kein schlechtes Zeugnis. Entscheidend sind Leistung und Verhalten.