Arbeitslosengeld nach Kündigung: Anspruch & Sperrfrist in der Schweiz

Jurilo von Lawise.ai:
Jurilo basiert auf geprüftem Schweizer Arbeitsrecht und beantwortet täglich arbeitsrechtliche Fragen von Arbeitnehmern und HR-Verantwortlichen.
Dieser Beitrag wurde nach Schweizer Arbeitslosenversicherungsrecht (AVIG) erstellt und entspricht der Praxis der RAV und Arbeitslosenkassen.
Wer in der Schweiz nach einer Kündigung arbeitslos wird, hat grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld – allerdings nicht bedingungslos. In diesem Beitrag erfährst du, wann du Taggelder erhältst, wie hoch sie sind, und wann das RAV eine Sperrfrist verhängen kann – insbesondere bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit.
Voraussetzungen für Arbeitslosengeld nach Kündigung
Um Arbeitslosengeld (Taggelder) zu erhalten, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Du bist ganz oder teilweise arbeitslos
- Du wohnst in der Schweiz
- Du hast in den letzten 2 Jahren mindestens 12 Monate Beiträge geleistet (Beitragszeit)
- Du bist vermittelbar (bereit und fähig zu arbeiten)
- Du meldest dich rechtzeitig beim RAV an
Höhe und Dauer des Arbeitslosengeldes
Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem versicherten Verdienst:
- 70 % des versicherten Lohns (Standard)
- 80 %, wenn du unterhaltspflichtig bist oder ein geringes Einkommen hattest
Die maximale Anzahl Taggelder hängt vom Alter und der Beitragsdauer ab (z. B. 400 Taggelder bei 12 Monaten Beitragszeit).
Sperrfrist beim RAV: Wann wird sie verhängt?
Das RAV kann eine Sperrfrist verhängen, wenn du deine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hast. Während der Sperrfrist erhältst du keine Taggelder.
Typische Gründe für eine Sperrfrist:
- Du hast selbst gekündigt, ohne triftigen Grund
- Du hast einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, ohne Druck oder Notlage
- Du hast dich nicht rechtzeitig beim RAV gemeldet
- Du hast eine zumutbare Stelle abgelehnt
- Du hast dich nicht genügend um Arbeit bemüht
Dauer der Sperrfrist
Die Sperrfrist kann je nach Schwere des Verschuldens zwischen 5 und 60 Tagen betragen:
- Leichtes Verschulden: 5–15 Tage
- Mittleres Verschulden: 16–30 Tage
- Schweres Verschulden: 31–60 Tage
Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit: Was bedeutet das?
Als selbstverschuldet gilt die Arbeitslosigkeit, wenn du sie vermeidbar verursacht hast – z. B. durch Eigenkündigung ohne wichtigen Grund oder durch vertragswidriges Verhalten, das zur Entlassung führte.
Wichtige Hinweise:
- Ein wichtiger Grund (z. B. Mobbing, gesundheitliche Gründe) kann eine Sperrfrist verhindern – muss aber belegt werden.
- Auch bei einem Aufhebungsvertrag kann das RAV eine Sperrfrist verhängen, wenn du ihn freiwillig unterschrieben hast.
Wie kann man eine Sperrfrist vermeiden?
- Kündige nur mit triftigem Grund – und dokumentiere diesen
- Melde dich sofort nach Kündigung beim RAV
- Nimm zumutbare Stellenangebote an
- Halte dich an die Pflichten zur Stellensuche
- Lass dich bei Unsicherheit rechtlich beraten, bevor du kündigst oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst
Fazit
Nach einer Kündigung hast du in der Schweiz grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosengeld – aber nur, wenn du die Voraussetzungen erfüllst und deine Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet hast. Eine Sperrfrist beim RAV kann zu empfindlichen finanziellen Einbussen führen. Deshalb ist es wichtig, umsichtig zu handeln und alle Pflichten einzuhalten.
👉 Unsicher, ob dir eine Sperrfrist droht?
Jurilo prüft Kündigung, Aufhebungsvertrag und ALV-Folgen nach Schweizer Recht – strukturiert, neutral und rechtssicher.
👉 Siehe auch: Kündigung während Krankheit – Sperrfrist nach Art. 336c OR
👉 Passend dazu: Aufhebungsvertrag Schweiz: Risiken & Sperrfrist
👉 Grundlagen: Kündigungsfrist in der Schweiz – einfach erklärt
FAQ zu Arbeitslosengeld & Sperrfrist
Habe ich nach einer Kündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Ja, wenn du die Beitragszeit erfüllt hast und vermittlungsbereit bist.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld in der Schweiz?
In der Regel 70 % des versicherten Lohns, 80 % bei Unterhaltspflicht oder tiefem Einkommen.
Was ist eine Sperrfrist beim RAV?
Eine Zeitspanne (5–60 Tage), in der du keine Taggelder erhältst – z. B. bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit.
Wann gilt eine Kündigung als selbstverschuldet?
Wenn du ohne triftigen Grund selbst kündigst oder durch Fehlverhalten entlassen wirst.
Gilt ein Aufhebungsvertrag als selbstverschuldet?
Ja, wenn du ihn freiwillig unterschreibst und keine zwingenden Gründe vorlagen.
Wie kann ich eine Sperrfrist vermeiden?
Nur mit triftigem Grund kündigen, alles dokumentieren und dich rechtzeitig beim RAV melden.
Muss ich mich sofort beim RAV melden?
Ja, am besten am Tag der Kündigung oder spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
Was passiert, wenn ich eine Stelle ablehne?
Das RAV kann eine Sperrfrist verhängen, wenn die Stelle zumutbar war.
Wie lange dauert die Sperrfrist maximal?
Bis zu 60 Tage – bei schwerem Verschulden.
Kann ich gegen eine Sperrfrist Einsprache erheben?
Ja, du kannst gegen die Verfügung der Arbeitslosenkasse Einsprache einlegen.
Quellen:
- Art. 30 AVIG – Einstellung in der Anspruchsberechtigung
- arbeit.swiss – Offizielle Website der Arbeitslosenversicherung
- Merkblätter der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
