Die 3 häufigsten Fehler in Schweizer Arbeitsverträgen – und wie Sie sie vermeiden

Ein falsch formulierter Arbeitsvertrag kann für Schweizer Unternehmen teuer werden – besonders für KMUs, HR-Manager oder Treuhänder, die täglich mit Verträgen zu tun haben. In der Praxis begegnet man immer wieder denselben Fehlern, die sich leicht vermeiden lassen – wenn man weiss, worauf zu achten ist.
Hier sind die drei häufigsten Stolpersteine in Schweizer Arbeitsverträgen – inklusive Tipps, wie Sie diese umgehen:
1. Fehlerhafte Kündigungsfristen
Was viele falsch machen:
In vielen Arbeitsverträgen werden Kündigungsfristen falsch angegeben, insbesondere während der Probezeit. Oft heisst es:
„Während der Probezeit kann beidseitig mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden. Die Probezeit beträgt 6 Monate.“
❌ Das Problem:
Laut Art. 335b OR darf die Probezeit maximal 3 Monate dauern. Eine längere Probezeit ist ungültig, was zu Missverständnissen und Streitigkeiten führen kann.
✅ So geht's richtig:
Vertraglich sollte klar stehen:
„Die Probezeit beträgt 3 Monate. Während dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden.“
2. Unklare oder unzulässige Überstundenregelungen
Typischer Fehler:
Viele Verträge enthalten Pauschalformulierungen wie:
„Überstunden sind mit dem Lohn abgegolten.“
❌ Das Problem:
Laut Art. 321c OR müssen Überstunden kompensiert oder bezahlt werden – sofern sie angeordnet oder notwendig und dem Arbeitnehmer zumutbar sind. Eine pauschale Abgeltung ist nicht immer zulässig, insbesondere bei tieferem Lohnniveau.
✅ Besser ist:
„Überstunden werden nur mit vorheriger Genehmigung des Vorgesetzten geleistet und können durch Freizeit gleicher Dauer oder durch Lohn vergütet werden.“
Und: Eine regelmässige Arbeitszeiterfassung ist Pflicht.
3. Fehlender Hinweis auf Gesamtarbeitsverträge (GAV)
Häufig übersehen:
In gewissen Branchen gelten Gesamtarbeitsverträge (z. B. Baugewerbe, Gastronomie, Reinigung), doch im individuellen Arbeitsvertrag fehlt der Hinweis darauf.
❌ Risiko:
Wenn ein GAV Vorrang hat, ist der individuelle Vertrag in bestimmten Punkten nicht gültig. Das kann z. B. Löhne, Ferien oder Kündigungsfristen betreffen – und bei Kontrollen teuer werden.
✅ Was tun:
Im Vertrag ergänzen:
„Es gilt der Gesamtarbeitsvertrag für die Reinigungsbranche in der aktuell gültigen Fassung.“
Und zusätzlich alle relevanten Reglemente und Anhänge beilegen (z. B. Spesen, Datenschutz).
Fazit: Fehler vermeiden mit Jurilo
Ein falscher Vertrag kann zu hohen Kosten, Abmahnungen oder Klagen führen – und oft reichen ein paar falsche Formulierungen aus.
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