Sperrfrist bei der RAV: Gründe & Dauer einfach erklärt (Schweiz)

Jurilo von Lawise.ai:
Wer in der Schweiz arbeitslos wird, hat grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (ALV). Doch dieser Anspruch ist nicht bedingungslos: Wer gegen Pflichten verstösst oder seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, muss mit einer sogenannten Sperrfrist rechnen. Während dieser Zeit erhält man keine Taggelder – was zu erheblichen finanziellen Einbussen führen kann. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann die RAV eine Sperrfrist verhängt, wie lange sie dauert und wie Sie sich dagegen wehren können.
Was ist eine Sperrfrist?
Die Sperrfrist (auch: Einstelltage) ist eine Sanktion der Arbeitslosenversicherung. Sie bedeutet, dass die Auszahlung von Taggeldern für eine bestimmte Anzahl Tage ausgesetzt wird. Die Sperrfrist ist keine Strafe im strafrechtlichen Sinn, sondern eine versicherungsrechtliche Massnahme zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten.
Rechtsgrundlage:
- Art. 30 AVIG (Arbeitslosenversicherungsgesetz)
- Art. 45 AVIV (Verordnung zum AVIG)
Die Sperrfrist wird auch als Einstelltage bezeichnet.
Gründe für eine Sperrfrist
Die häufigsten Gründe für eine Sperrfrist sind:
1. Selbstverschuldete Arbeitslosigkeit
Beispiel:
- Eigenkündigung ohne triftigen Grund
- Fristlose Entlassung wegen groben Fehlverhaltens
- Aufhebungsvertrag ohne zwingenden Grund
→ Sperrfrist: 1 bis 60 Tage
2. Verletzung der Meldepflicht
Beispiel:
- Nicht rechtzeitige Anmeldung bei der RAV
- Verspätete Einreichung von Formularen
→ Sperrfrist: 1 bis 15 Tage
3. Unzumutbares Verhalten bei der Stellensuche
Beispiel:
- Keine oder zu wenige Bewerbungen
- Ablehnung zumutbarer Stellenangebote
- Nichterscheinen zu Vorstellungsgesprächen
→ Sperrfrist: 5 bis 25 Tage
4. Verweigerung von zumutbarer Arbeit oder Massnahmen
Beispiel:
- Ablehnung eines zugewiesenen Einsatzes
- Abbruch eines Programms zur vorübergehenden Beschäftigung
- Verweigerung einer Weiterbildungsmassnahme
→ Sperrfrist: 5 bis 25 Tage
5. Verletzung von Kontrollvorschriften
Beispiel:
- Nichterscheinen zu RAV-Terminen
- Fehlende Nachweise über Bewerbungsbemühungen
→ Sperrfrist: 1 bis 15 Tage
Dauer der Sperrfrist
Die Dauer hängt vom Schweregrad des Verschuldens ab:
- leichtes Verschulden: 1–15 Tage
- mittelschweres Verschulden: 16–30 Tage
- schweres Verschulden: 31–60 Tage

Bei wiederholten Verstössen kann die Sperrfrist verlängert oder der Anspruch ganz gestrichen werden.
Folgen der Sperrfrist
- Kein Taggeld während der Sperrfrist
- Reduktion der maximalen Bezugsdauer
- Finanzielle Engpässe
- Verzögerung der Renten- oder Pensionskassenbeiträge
Was tun bei Sperrfrist?
- Begründung der Sperrfrist prüfen
- Stellungnahme einreichen
- Einsprache gegen die Verfügung erheben (innerhalb von 30 Tagen)
- Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen
Fazit
Die Sperrfrist ist ein zentrales Risiko im Zusammenhang mit der Arbeitslosenversicherung. Wer seine Pflichten gegenüber der RAV nicht erfüllt oder seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, muss mit empfindlichen Leistungskürzungen rechnen. Umso wichtiger ist es, die Regeln zu kennen, korrekt zu handeln und sich im Zweifelsfall rechtlich beraten zu lassen.
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FAQ zur Sperrfrist bei der RAV
Was ist eine Sperrfrist bei der RAV?
Eine Sperrfrist bedeutet, dass Sie für eine bestimmte Anzahl Tage keine Arbeitslosentaggelder erhalten – z. B. wegen Eigenkündigung oder Pflichtverletzung.
Wie lange dauert eine Sperrfrist?
Je nach Verschuldensgrad zwischen 1 und 60 Tagen. Bei schweren oder wiederholten Verstössen kann der Anspruch ganz gestrichen werden.
Was passiert, wenn ich selbst kündige?
Wenn Sie ohne triftigen Grund kündigen, gilt das als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit. Die RAV kann eine Sperrfrist von bis zu 60 Tagen verhängen.
Was ist ein triftiger Grund für eine Eigenkündigung?
Zum Beispiel: Mobbing, gesundheitliche Gründe, unzumutbare Arbeitsbedingungen – sofern nachgewiesen. Die RAV prüft jeden Fall individuell.
Muss ich mich sofort bei der RAV melden?
Ja. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Eine verspätete Anmeldung kann eine Sperrfrist von bis zu 15 Tagen zur Folge haben.
Wie viele Bewerbungen muss ich pro Monat machen?
Das hängt vom RAV ab. In der Regel werden 4–10 Bewerbungen pro Monat erwartet. Zu wenige Bewerbungen können eine Sperrfrist auslösen.
Was passiert, wenn ich eine zumutbare Stelle ablehne?
Die Ablehnung einer zumutbaren Stelle gilt als Pflichtverletzung und kann eine Sperrfrist von 5 bis 25 Tagen nach sich ziehen.
Kann ich gegen eine Sperrfrist vorgehen?
Ja. Sie können innert 30 Tagen Einsprache gegen die Verfügung einreichen. Eine Begründung und Beweismittel sind wichtig.
Wird die Sperrfrist auf die maximale Bezugsdauer angerechnet?
Nein. Die Sperrfrist reduziert die Anzahl der maximal verfügbaren Taggelder. Sie verlieren also effektiv Geld.
Was ist bei wiederholten Sperrfristen?
Bei mehrfachen Verstössen kann die RAV den Anspruch auf Taggelder ganz streichen. In schweren Fällen droht der vollständige Ausschluss von der Arbeitslosenversicherung.
