Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Schweiz: Dauer & Berechnung nach OR

Jurilo von Lawise.ai:

Wenn ein Arbeitnehmer in der Schweiz krank wird, stellt sich schnell die Frage: Wer zahlt den Lohn – und wie lange? In diesem Beitrag erfährst du, wie die gesetzliche Lohnfortzahlung bei Krankheit geregelt ist, wie lange der Anspruch dauert und welche Rolle die Skalen (Bern, Zürich, Basel) spielen.

Gesetzliche Grundlage: Lohnfortzahlung bei Krankheit

Gemäss Art. 324a OR ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Lohn weiterzuzahlen, wenn dieser ohne eigenes Verschulden wegen Krankheit an der Arbeitsleistung verhindert ist – und das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate eingegangen wurde.

Die Lohnfortzahlungspflicht gilt:

  • ab dem 4. Monat eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses
  • ab dem 1. Tag, wenn der Vertrag von Anfang an länger als 3 Monate dauert

Krankheit: Lohn – wie lange wird gezahlt?

Die Dauer der Lohnfortzahlung ist im Gesetz nicht exakt festgelegt. Es heisst lediglich, dass der Lohn für eine „angemessen längere Zeit“ zu zahlen ist. Die Gerichte haben deshalb Skalen entwickelt, die sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses richten.

Skalen zur Lohnfortzahlung: Bern, Zürich, Basel

Die wichtigsten Skalen zur Berechnung der Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Schweiz sind:

Berner Skala (häufigste Anwendung)

1. Dienstjahr: 3 Wochen  
2. Dienstjahr: 1 Monat  
3. Dienstjahr: 2 Monate  
4.–9. Dienstjahr: 3 Monate  
10.–14. Dienstjahr: 4 Monate  
15.–19. Dienstjahr: 5 Monate  
ab 20. Dienstjahr: 6 Monate

Zürcher Skala (tendenziell arbeitgeberfreundlicher)

    1. Dienstjahr: 3 Wochen
    1. – 5. Dienstjahr: 8 Wochen
    1. – 10. Dienstjahr: 12 Wochen
    1. – 15. Dienstjahr: 16 Wochen
  • ab 16. Dienstjahr: 20 Wochen

Basler Skala (ähnlich wie Zürcher Skala)

    1. Dienstjahr: 3 Wochen
    1. – 5. Dienstjahr: 8 Wochen
    1. – 10. Dienstjahr: 12 Wochen
    1. – 15. Dienstjahr: 16 Wochen
  • ab 16. Dienstjahr: 20 Wochen

Welche Skala zur Anwendung kommt, hängt vom Gerichtsort und teilweise von der vertraglichen Regelung ab.

Berechnung der Lohnhöhe bei Krankheit

Der Arbeitgeber muss den vollen Lohn zahlen, den der Arbeitnehmer normalerweise erhalten hätte – inklusive:

  • Zulagen
  • Provisionen
  • Naturallohn (z. B. Unterkunft, Verpflegung)

Bei variablen Lohnbestandteilen wird ein Durchschnittswert aus einer repräsentativen Zeitspanne verwendet.

Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit

Wird ein Arbeitnehmer über das Ende eines Dienstjahres hinaus krank, lebt der Anspruch im neuen Dienstjahr wieder auf – mit der entsprechenden neuen Skalenstufe. Eine Kürzung wegen Krankheit im Vorjahr ist nicht zulässig.

Krankentaggeldversicherung als Alternative

Viele Arbeitgeber schliessen eine Krankentaggeldversicherung ab. In diesem Fall kann die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht entfallen, wenn:

  • die Versicherung mindestens 80 % des Lohnes deckt
  • die Leistungen für die gesetzlich vorgesehene Dauer erbracht werden
  • eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer besteht

Fazit

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Schweiz ist gesetzlich geregelt, aber in der Dauer abhängig von der Gerichtspraxis. Die Berner Skala ist am weitesten verbreitet, während Zürcher und Basler Skala tendenziell kürzere Fristen vorsehen. Wichtig ist, dass der Lohn wahrheitsgetreu und vollständig berechnet wird – inklusive aller Lohnbestandteile.

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Jurilo prüft Lohnfortzahlung und Skalen (OR, Berner/Basler/Zürcher) rechtssicher nach Schweizer Arbeitsrecht.

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FAQ zur Lohnfortzahlung bei Krankheit

Ab wann habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Ab dem 4. Monat eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses oder ab dem 1. Tag, wenn der Vertrag von Anfang an länger als 3 Monate dauert.

Wie lange wird der Lohn bei Krankheit weitergezahlt?

Je nach Dienstjahr und Gerichtspraxis – z. B. 3 Wochen im 1. Jahr, 1 Monat im 2. Jahr (Berner Skala).

Welche Skala gilt für mich?

Das hängt vom Gerichtsstand und teilweise vom Arbeitsvertrag ab. In der Deutschschweiz ist die Berner Skala am häufigsten.

Muss der volle Lohn gezahlt werden?

Ja, inklusive Zulagen, Provisionen und Naturallohn – bei variablen Löhnen wird ein Durchschnitt berechnet.

Was passiert bei Krankheit über den Jahreswechsel?

Der Anspruch lebt im neuen Dienstjahr wieder auf – mit neuer Skalenstufe. Eine Kürzung ist nicht erlaubt.

Gilt die Lohnfortzahlung auch bei Teilzeit?

Ja, anteilsmässig zum Beschäftigungsgrad.

Was ist, wenn ich mehrere Male im Jahr krank bin?

Die Lohnfortzahlung gilt pro Krankheitsfall – bei mehreren Fällen kann der Anspruch mehrfach entstehen, je nach Dauer und Unterbrechung.

Kann der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abschliessen?

Ja, und wenn sie mindestens 80 % des Lohnes deckt, kann sie die gesetzliche Lohnfortzahlung ersetzen – mit schriftlicher Vereinbarung.

Muss ich ein Arztzeugnis vorlegen?

Ja, in der Regel ab dem 3. Krankheitstag – je nach interner Regelung auch früher.

Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Du kannst deine Ansprüche schriftlich geltend machen und nötigenfalls rechtlich durchsetzen – z. B. über die Schlichtungsbehörde.

Quellen:

  • Art. 324a OR – Lohnfortzahlung bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung
  • Gerichtspraxis zu Berner, Zürcher und Basler Skala
  • Bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Lohnfortzahlung