Ein rechtssicherer Arbeitsvertrag gemäss Obligationenrecht (OR)ist grundlegend für Vertrauen und Klarheit in der Arbeitsbeziehung.
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Der schriftliche Arbeitsvertrag sollte zumindest enthalten:
1. Arbeitsortund Aufgaben
2. Beginnund – falls vorgesehen – Ende des Arbeitsverhältnisses
3. Arbeitszeitund Ferien
4. Lohninkl. Zusatzleistungen
5. Kündigungsfristen
6. Ggf.Vertraulichkeitsklauseln
· Regelung von Überstunden und Spesen
· Wettbewerbs-/Geheimhaltungsklauseln nach Art. 340b f. OR
· Datenschutzinformationen gemäss DSGVO/DSFA
· Vaterschafts-und Mutterschutz rechtlich prüfen
· Delay-Mechanismenfür Probezeit und Kündigung einbauen
· Formvorschriften:Schriftlichkeit wird empfohlen, mündlich ist möglich (OR Art. 320)
· Vertragsänderungen immer schriftlich kommunizieren
Muss ich einen Vertrag schriftlich festhalten?
Mündlicher Vertrag ist gültig, aber schriftlich schützt beide Seiten bei Streit.
Sind Überstundenpflichten zulässig?
Nur, wenn im Vertrag geregelt oder branchenüblich –Zusatzlohn/Gleitzeit-Regelung einsetzen.
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