In der heutigen Arbeitswelt stehen Flexibilität und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben hoch im Kurs. Doch was ist arbeitsrechtlich in der Schweiz wirklich erlaubt, wenn es um Teilzeitarbeit, Homeoffice und flexible Arbeitszeiten geht? Dieser Beitrag liefert Ihnen klare Antworten auf häufige Fragen und erklärt, worauf Unternehmen und Mitarbeitende achten müssen.
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Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit unter der üblichen Vollzeit liegt – z. B. 60 % oder 80%. Laut Schweizer Arbeitsrecht ist Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich erlaubt, sofern die Bedingungen im Arbeitsvertrag klar geregelt sind.
Spätestens seit der Pandemie ist Homeoffice in vielen Branchen Standard. Doch was sagt das Schweizer Arbeitsrecht dazu?
Rechtlicher Rahmen:
Flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit oderJahresarbeitszeit bieten Vorteile für beide Seiten – jedoch nur, wenn klare Regeln gelten.
Voraussetzungen:
Teilzeit, Homeoffice und flexible Arbeitszeitmodelle sind möglich – aber nur mit einem soliden rechtlichen Rahmen. Ein sauber aufgesetzter Arbeitsvertrag ist entscheidend, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
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