Teilzeit, Home Office und flexible Arbeitszeit: Was ist erlaubt?

In der heutigen Arbeitswelt stehen Flexibilität und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben hoch im Kurs. Doch was ist arbeitsrechtlich in der Schweiz wirklich erlaubt, wenn es um Teilzeitarbeit, Homeoffice und flexible Arbeitszeiten geht? Dieser Beitrag liefert Ihnen klare Antworten auf häufige Fragen und erklärt, worauf Unternehmen und Mitarbeitende achten müssen.

👉 Testen Sie kostenlos unseren digitalen Rechtsdienst auf www.jurilo.ch/hr

1. Teilzeitarbeit: Was gilt laut Schweizer Arbeitsrecht?

Teilzeitarbeit liegt vor, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit unter der üblichen Vollzeit liegt – z. B. 60 % oder 80%. Laut Schweizer Arbeitsrecht ist Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich erlaubt, sofern die Bedingungen im Arbeitsvertrag klar geregelt sind.

Wichtige Punkte:

  • Teilzeitbeschäftigte dürfen nicht diskriminiert werden (Gleichbehandlungsgrundsatz).
  • Anspruch auf Ferien und Lohnfortzahlung bei Krankheit bestehen proportional zur Arbeitszeit.
  • Überstunden müssen auch bei Teilzeit fair entschädigt werden, sofern vertraglich nichts anderes geregelt ist.

2. Homeoffice in der Schweiz: Rechte und Pflichten

Spätestens seit der Pandemie ist Homeoffice in vielen Branchen Standard. Doch was sagt das Schweizer Arbeitsrecht dazu?

Rechtlicher Rahmen:

  • Es besteht kein genereller Anspruch auf Homeoffice.
  • Wird Homeoffice vereinbart, müssen Arbeitszeiten,  Erreichbarkeit und Datenschutz schriftlich geregelt sein.
  • Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Arbeitsplatzausstattung, sofern nichts anderes im Vertrag steht.
  • Unfallversicherung gilt auch im Homeoffice – jedoch nur während arbeitsbezogener Tätigkeiten.

3. Flexible Arbeitszeiten – wie weit darf man gehen?

Flexible Arbeitszeitmodelle wie Gleitzeit oderJahresarbeitszeit bieten Vorteile für beide Seiten – jedoch nur, wenn klare Regeln gelten.

Voraussetzungen:

  • Gleitzeit muss im Arbeitsvertrag oder Personalreglement festgelegt werden.
  • Die tägliche Höchstarbeitszeit (meist 9–10 Stunden) darf nicht überschritten werden.
  • Ruhezeiten und gesetzliche Pausen müssen eingehalten werden (z. B. 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen).

Fazit: Flexibilität mit rechtlichem Fundament

Teilzeit, Homeoffice und flexible Arbeitszeitmodelle sind möglich – aber nur mit einem soliden rechtlichen Rahmen. Ein sauber aufgesetzter Arbeitsvertrag ist entscheidend, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.

Tipp: Nutzen Sie moderne Legal-Tech-Lösungen wie von Lawise.ai jurilo.ch/hr, um schnell, rechtssicher und kostengünstig arbeitsrechtliche Fragen zu klären.

🔍 Sie wollen wissen, ob Ihre Arbeitsverträge den aktuellen Standards entsprechen?

👉 Testen Sie kostenlos unseren digitalen Rechtsdienst auf www.jurilo.ch/hr
✅ Innerhalb von Sekunden eine klare,rechtssichere Antwort – ab CHF 1 pro Stunde.