Pflichten des Verwaltungsrats nach OR: Was Sie als AG-Verantwortlicher wissen müssen

Der Verwaltungsrat (VR) trägt in einer Schweizer AG eine grosse Verantwortung. Fehler können teuer werden – inhaltlich, finanziell und reputationsmässig. Dieser Beitrag deckt die wichtigsten Pflichten auf.

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Sorgfaltspflicht gemäss OR Art. 716a

Der VR muss unternehmerisch klug und gewissenhaft handeln, Fehlentscheide können haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Strategische Führung und Überwachung

·       Geschäftsplan genehmigen

·       Management während laufendem Geschäftswesen überwachen

·       Risikomanagement etablieren (z. B. Cyberrisiken, Haftung, Liquidität)

Finanzberichterstattung und Jahresabschlüsse (Art. 958 ff.)

·       Genehmigung, Publikation oder Prüfungspflicht von Jahresabschluss und Lagebericht

·       Revisionsstelle einsetzen, wenn vorgeschrieben

Compliance und Ad-hoc-Publizität

·       Einhalten von Vorschriften wie Datenschutz (DSGVO/DSFA), Wettbewerbsrecht

·       Bei kotierten AGs Ad-hoc-Meldungen bei Kursrelevanz

Berichtspflichten und Offenlegung

·       Aktionäre informieren (GV-Traktanden, Protokolle)

·       Jahresberichtsfreigabe und kommunizieren des AG-Ergebnisses

Haftungsrisiken

·       Persönliche Haftung bei Pflichtverletzung, verschärft bei grob fahrlässigem Verhalten

·       Entlastung durch Aktionärsversammlung ist entscheidend

FAQ

Darf ein Verwaltungsrat Entschädigungen ablehnen?
 Ja – er muss jedoch die Vergütung transparent und angemessen festlegen und genehmigen lassen.

Muss der VR persönlich involviert sein?
 Ja, er hat eine aktive Überwachungs- und Führungsfunktion – Delegation ist möglich, aber Verantwortung bleibt.

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