Der Verwaltungsrat (VR) trägt in einer Schweizer AG eine grosse Verantwortung. Fehler können teuer werden – inhaltlich, finanziell und reputationsmässig. Dieser Beitrag deckt die wichtigsten Pflichten auf.
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Der VR muss unternehmerisch klug und gewissenhaft handeln, Fehlentscheide können haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
· Geschäftsplan genehmigen
· Management während laufendem Geschäftswesen überwachen
· Risikomanagement etablieren (z. B. Cyberrisiken, Haftung, Liquidität)
· Genehmigung, Publikation oder Prüfungspflicht von Jahresabschluss und Lagebericht
· Revisionsstelle einsetzen, wenn vorgeschrieben
· Einhalten von Vorschriften wie Datenschutz (DSGVO/DSFA), Wettbewerbsrecht
· Bei kotierten AGs Ad-hoc-Meldungen bei Kursrelevanz
· Aktionäre informieren (GV-Traktanden, Protokolle)
· Jahresberichtsfreigabe und kommunizieren des AG-Ergebnisses
· Persönliche Haftung bei Pflichtverletzung, verschärft bei grob fahrlässigem Verhalten
· Entlastung durch Aktionärsversammlung ist entscheidend
Darf ein Verwaltungsrat Entschädigungen ablehnen?
Ja – er muss jedoch die Vergütung transparent und angemessen festlegen und genehmigen lassen.
Muss der VR persönlich involviert sein?
Ja, er hat eine aktive Überwachungs- und Führungsfunktion – Delegation ist möglich, aber Verantwortung bleibt.
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