Mutterschaft, Elternzeit & Kündigungsschutz in der Schweiz: Das müssen Sie wissen

Die Schwangerschaft bringt neben der Vorfreude auch wichtige rechtliche Fragen mit sich. Welche Rechte haben Schwangere am Arbeitsplatz? Wie funktioniert der Kündigungsschutz? Dieser Ratgeber klärt alle wichtigen Aspekte zum Mutterschutz Schweiz, zur Elternzeit Arbeitsrecht und zum Thema

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Mutterschutz in derSchweiz: Ihre Rechte im Überblick

Beschäftigungsverbot und Schutzbestimmungen

Der Mutterschutz Schweiz umfasst alle gesetzlichen Regelungen zum Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen:

Arbeitsverbote:

  • 8 Wochen vor der Geburt (freiwillig)
  • 8 Wochen nach der Geburt (obligatorisch)
  • Nachtarbeit ab 8. Schwangerschaftswoche verboten
  • Keine Sonntagsarbeit ohne ärztliches Zeugnis

Gesundheitsschutz:

  • Schweres Heben über 5 kg verboten
  • Schutz vor gesundheitsgefährdenden Stoffen
  • Anpassung gefährlicher Arbeitsplätze

Kündigungsschutz: Wann Sie geschützt sind

Sperrfrist bei Kündigung während Schwangerschaft

Das Schweizer Recht bietet umfassenden Schutz vor Kündigung während Schwangerschaft:

Kündigungsschutz gilt:

  • Während der gesamten Schwangerschaft
  • 16 Wochen nach der Geburt
  • Bei Adoption: 16 Wochen nach Kindesaufnahme

Wichtige Ausnahmen:

  • Probezeit (erste 3 Monate)
  • Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
  • Betriebsschliessung oder Konkurs

Die Schwangerschaft muss dem Arbeitgeber für den Schutz bekannt sein – spätestens bei einer Kündigung sollte sie mitgeteilt werden.

Elternzeit und Elternurlaub

Gesetzliche Ansprüche

Mutterschaftsurlaub:

  • 14 Wochen bezahlter Urlaub
  • 80% Lohnentschädigung (max. 220 CHF/Tag)
  • Finanzierung über Erwerbsersatzordnung (EO)

Vaterschaftsurlaub (seit 2021):

  • 2 Wochen bezahlter Urlaub
  • Flexibel innerhalb 6 Monaten nach Geburt
  • 80% Lohnentschädigung

Adoptionsurlaub:

  • 2 Wochen für einen Elternteil
  • Bei Kindern unter 4 Jahren
  • Innerhalb eines Jahres nach Adoption

Erweiterte Elternzeit verhandeln

Das Elternzeit Arbeitsrecht bietet keine gesetzlich garantierte, längere Elternzeit. Längere Auszeiten müssen individuell vereinbart werden:

Tipps für Verhandlungen:

  • Frühzeitig kommunizieren
  • Flexible Lösungen vorschlagen
  • Schriftliche Vereinbarungen treffen
  • Gesamtarbeitsverträge prüfen

Umsetzung für Arbeitgeber

Rechtliche Pflichten

Gesundheitsschutz:

  • Risikobeurteilung des Arbeitsplatzes
  • Anpassung der Arbeitsbedingungen
  • Meldung an Ausgleichskasse

Best Practices

  • Verlängerter Mutter-/Vaterschaftsurlaub
  • Flexible Arbeitsmodelle nach Rückkehr
  • Familienfreundliche Infrastruktur
  • Klare interne Richtlinien

Häufige Fragen

Kann ich während Mutterschaftsurlaub gekündigt werden?

Nein, bis 16 Wochen nach der Geburt besteht Kündigungsschutz.

Können beide Eltern gleichzeitig Urlaub nehmen?

Ja, Mutter- und Vaterschaftsurlaub können überlappen.

Wie wirkt sich Schwangerschaft auf die Probezeit aus?

Kündigungsschutz gilt nicht in der Probezeit, jedoch darf Schwangerschaft nicht Kündigungsgrund sein.

Fazit

Der Mutterschutz Schweiz bietet wichtige Grundlagen für den Schutz von Familien am Arbeitsplatz. Obwohl die Elternzeit Arbeitsrecht noch ausbaufähig ist, bestehen klare Regelungen für beide Seiten.

Werdende Eltern sollten ihre Rechte kennen und frühzeitig kommunizieren. Arbeitgeber profitieren von familienfreundlichen Regelungen durch bessere Talentbindung. Die Kündigung während Schwangerschaft ist stark eingeschränkt – offene Kommunikation schafft die beste Basis für alle Beteiligten.

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