Generalversammlung richtig durchführen: Fristen, Protokoll, OR-konform

Die Generalversammlung (GV) ist das oberste Organ einer AG oder GmbH. Ihre korrekte Durchführung ist gesetzlich vorgeschrieben – Fehler können die Beschlüsse ungültig machen.

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Vor der GV: Einladung & Etappen

·       Einladungsfrist mindestens 20 Tage vor dem Datum (OR Art. 699)

·       Traktandenliste putzen, inklusive Fragen- und Wahlpunkte

·       Vollmachten sicherstellen

Während der GV: Protokoll, Beschlüsse, Wahlen

·       Beschlüsse protokollieren: Datum, Ort, Anwesende, Abstimmungsergebnisse

·       Wahlen (VR, Revisionsstelle) dokumentieren

·       Sonderbeschlüsse (Statutenänderung, Kapitalveränderung) ausreichend dokumentieren

Nach der GV: Eintragungen & Veröffentlichung

·       Händigen Sie Änderungen sofort beim Handelsregister ein

·       Protokoll aufbewahren (empfohlene Mindestdauer 10 Jahre)

FAQ

Kann eine GV digital (Zoom etc.) abgehalten werden?
 Ja, sofern Statuten oder Einladung dies zulassen.

Müssen Protokolle offengelegt werden?
 Nur bei kotierten Gesellschaften besteht Publizitätspflicht.

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