Die Generalversammlung (GV) ist das oberste Organ einer AG oder GmbH. Ihre korrekte Durchführung ist gesetzlich vorgeschrieben – Fehler können die Beschlüsse ungültig machen.
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· Einladungsfrist mindestens 20 Tage vor dem Datum (OR Art. 699)
· Traktandenliste putzen, inklusive Fragen- und Wahlpunkte
· Vollmachten sicherstellen
· Beschlüsse protokollieren: Datum, Ort, Anwesende, Abstimmungsergebnisse
· Wahlen (VR, Revisionsstelle) dokumentieren
· Sonderbeschlüsse (Statutenänderung, Kapitalveränderung) ausreichend dokumentieren
· Händigen Sie Änderungen sofort beim Handelsregister ein
· Protokoll aufbewahren (empfohlene Mindestdauer 10 Jahre)
Kann eine GV digital (Zoom etc.) abgehalten werden?
Ja, sofern Statuten oder Einladung dies zulassen.
Müssen Protokolle offengelegt werden?
Nur bei kotierten Gesellschaften besteht Publizitätspflicht.
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