Fristlose Kündigung in der Schweiz – Was ist erlaubt, was nicht?

Eine fristlose Kündigung kann schockierend sein – für beide Seiten. Sie ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Hier erfahren Sie, wann eine fristlose Kündigung zulässig ist und welche Rechte Sie als Arbeitnehmende oder Arbeitgebende haben.

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1. Gesetzliche Grundlage (Art.337 OR)

Die Kündigung muss aus einem wichtigen Grund erfolgen, der die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.

2. Zulässige Gründe für fristlose Kündigung

  • Straftaten (z. B. Diebstahl)
  • Grobe Pflichtverletzungen
  • Arbeitsverweigerung trotz Mahnung
  • Gewalt, Bedrohung
  • Betrug oder massive Vertrauensbrüche

3. Form und Frist

Die Kündigung muss unverzüglich nach dem Vorfall ausgesprochen und schriftlich begründet werden (Art. 337c OR).

4. Folgen bei unrechtmässiger Kündigung

Arbeitnehmende haben Anspruch auf Schadenersatz (Lohn bis zum regulären Vertragsende) und bis zu 6 Monatslöhne Entschädigung (§ Art. 337c Abs. 3 OR).

5. Sofortmassnahmen für Gekündigte

  • Kündigung prüfen lassen
  • Lohnfortzahlung geltend machen
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