Eine fristlose Kündigung kann schockierend sein – für beide Seiten. Sie ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Hier erfahren Sie, wann eine fristlose Kündigung zulässig ist und welche Rechte Sie als Arbeitnehmende oder Arbeitgebende haben.
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Die Kündigung muss aus einem wichtigen Grund erfolgen, der die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
Die Kündigung muss unverzüglich nach dem Vorfall ausgesprochen und schriftlich begründet werden (Art. 337c OR).
Arbeitnehmende haben Anspruch auf Schadenersatz (Lohn bis zum regulären Vertragsende) und bis zu 6 Monatslöhne Entschädigung (§ Art. 337c Abs. 3 OR).
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